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   VGH Baden-Württemberg, 05.08.1996 - 7 S 3383/94   

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VGH Baden-Württemberg, 05.08.1996 - 7 S 3383/94 (https://dejure.org/1996,4782)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.08.1996 - 7 S 3383/94 (https://dejure.org/1996,4782)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. August 1996 - 7 S 3383/94 (https://dejure.org/1996,4782)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anhörungsmangel im Widerspruchsverfahren - VwGO § 79 Abs 2 S 2 als lex specialis; Kündigung eines Schwerbehinderten: Kausalität eines Verfahrensfehlers; Beurteilungszeitpunkt für die Klage gegen Zustimmungserklärung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anhörungsmangel im Widerspruchsverfahren - VwGO § 79 Abs 2 S 2 als lex specialis, Kündigung eines Schwerbehinderten: Kausalität eines Verfahrensfehlers, Beurteilungszeitpunkt für die Klage gegen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtladung zur mündlichen Verhandlung des Widerspruchsausschusses; Spezialgesetzliche Regelung für Anhörungsmängel im Widerspruchsverfahren; Zeitpunkt der Kündigung als maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der (materiellen) Sachlage und Rechtslage; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 46, 309
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Bremen, 05.11.1982 - 2 B 110/82

    Pflicht zur Anhörung bei Drittbeschwer durch einen Verwaltungsakt; Pflicht zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.08.1996 - 7 S 3383/94
    Der Senat teilt die Ansicht, daß § 79 Abs. 2 S 2 VwGO lex specialis gegenüber §§ 46 VwVfG BW, 42 SGB 10 ist, und ist ferner der Auffassung, daß die in § 79 Abs. 2 S 2 VwGO für den Fall der durch einen Widerspruchsbescheid bewirkten zusätzlichen selbständigen Beschwer getroffene verfahrensrechtliche Relevanzregelung entsprechend auch für den durch § 79 Abs. 1 Nr. 2 erfaßten Fall der erstmaligen Beschwer eines Dritten durch den Widerspruchsbescheid gilt (ebenso OVG Bremen, Beschl v 5.11.1982, NJW 1983, 1869; Redeker/von Oertzen, aaO, § 71 Rdnr 2; S auch Meyer-Ladewig, SGG, 5. Aufl, § 95 Rdnr 3 a).

    Denn es ist nicht auszuschließen, daß ohne den Verfahrensfehler eine andere Entscheidung in der Sache hätte getroffen werden können, weil nämlich der Widerspruchsbehörde ein - nicht auf Null reduzierter - Ermessensspielraum zustand (vgl Kopp, aaO, § 79 Rdnr 14, § 71 Rdnr 8; OVG Bremen, Beschl v 5.11.1982, aaO), auf dessen Wahrnehmung die Anhörung der Klägerin in der mündlichen Verhandlung des Widerspruchsausschusses sich hätte auswirken können.

  • BVerwG, 28.09.1995 - 5 C 14.94

    Zuständiges Arbeitsamt im Verfahren nach dem SchwbG über den

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.08.1996 - 7 S 3383/94
    Sie hat nämlich allein von dem für den Betriebssitz der Klägerin zuständigen Arbeitsamt K eine Stellungnahme erbeten und erhalten, nicht jedoch von dem für den Wohnsitz des Klägers in v zuständigen Arbeitsamt S. Für eine derartige Konstellation hat das Bundesverwaltungsgericht mit überzeugender Begründung entschieden, daß Sinn und Zweck dieses Beteiligungserfordernisses nur durch die Einholung von Stellungnahmen beider angesprochener Arbeitsämter gewahrt werden (vgl Urt v 28.9.1995, DVBl 1996, 315).
  • BSG, 19.02.1992 - GS 1/89

    Verletzung der Anhörungspflicht im Verwaltungsverfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.08.1996 - 7 S 3383/94
    Dies folgt allerdings nicht schon aus § 42 S 2 SGB 10 (zur Bedeutung des § 42 S 2 SGB 10 vgl BSG - Großer Senat -, Beschl v 19.2.1992, BSGE 70, 133 = NJW 1992, 2444: Verletzungen der Anhörungspflicht sind von Amts wegen zu beachten).
  • BVerwG, 11.10.1984 - 5 C 144.83

    Vorhandensein einer sozial erfahrenen personenberatenden Beteiligung im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.08.1996 - 7 S 3383/94
    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Frage bisher offengelassen (vgl Urt v 11.10.1984, BVerwGE 70, 196 = NVwZ 1985, 901).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.1986 - 6 S 2842/85

    Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt der auf Zustimmung zur Kündigung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.08.1996 - 7 S 3383/94
    Das vom Verwaltungsgericht für seine gegenteilige Auffassung ua zitierte Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 22.8.1986 - 6 S 2842/85 - betrifft den nicht vergleichbaren Sachverhalt einer Verpflichtungsklage des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung (siehe dazu auch BVerwG, Beschluß vom 22.1.1993, aaO: Maßgeblicher Zeitpunkt ist insoweit der Erlaß des Widerspruchsbescheids).
  • LAG Brandenburg, 06.05.1994 - 2 Sa 9/94
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.08.1996 - 7 S 3383/94
    Im anschließenden Berufungsverfahren setzte das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg mit Beschluß vom 20.7.1994 - 2 Sa 9/94 - das arbeitsgerichtliche Verfahren bis zum rechtskräftigen Abschluß des vorliegenden Verfahrens aus.
  • VG Stuttgart, 04.03.2013 - 11 K 3968/12

    Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Ermittlungspflichten des

    Dabei kommt es in den Fällen wie hier für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblich auf den Zeitpunkt des Ausgangsbescheids an (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.08.96, - 7 S 3383/94 -, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 07.03.1991, - 5 B 114/89 -, und Buchholz 436.61 § 12 SchwbG Nr. 3), der die Grundlage für die dann erklärte Kündigung war.
  • SG Detmold, 10.12.2009 - S 19 SB 59/08

    Isolierte Aufhebung eines Widerspruchsbescheides bei Erlass durch eine sachlich

    Nur im Übrigen gelten die Vorschriften des SGB X für das Widerspruchsverfahren und somit auch für den Widerspruchsbescheid (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.08.1996 - 7 S 3383/94 - ; OVG Bremen, Urteil vom 16.11.82, ZfSH/SGB 1984, 21, Kopp, VwGO, 10. Auflage, § 79 Rdnr. 14; Redecker/von Oertzen, VwGO, § 79, Rdnr. 8; Pietzcker in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 79 Rdnr. 15; offenbar auch Krasney in: Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, 62. Ergänzungsl. 2009, § 62 SGB X Rdnr. 30).
  • VGH Bayern, 17.07.1997 - 12 B 96.138

    Verletzung der Anhörungspflicht gemäß SchwbG § 10 iVm SGB 10 § 42 als erheblicher

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Auffassung vertreten, § 79 Abs. 2 Satz 2 VwGO sei gegenüber § 42 SGB X das spezielle Gesetz (Urteil vom 5.8.1996 ESVGH 46, 309; ebenso Kopp, VwGO, 10. Aufl. 1994, § 79 RdNr. 14; offengelassen von BVerwGE 70, 196/200 [BVerwG 11.10.1984 - 5 C 144/83] ; a.A. Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 4. Aufl. 1993, § 46 RdNr. 50).
  • VG Karlsruhe, 09.03.2004 - 5 K 3302/02

    Beteiligung von Bevollmächtigten, Einigungsverhandlung und

    So kann im Einzelfall der genannten Vorschrift auch schon dadurch Genüge getan werden, dass Arbeitgeber und Schwerbehinderter Gelegenheit zur schriftlichen Äußerung erhalten und diese Äußerung den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis gebracht werden (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 5.7.1996 - Az: 7 S 3383/94 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.1997 - 9 S 1490/96

    Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten

    Für die Beurteilung der materiellen Sach- und Rechtslage bei der Anfechtungsklage des Arbeitgebers gegen den eine bereits erteilte Zustimmung zur Kündigung aufhebenden Widerspruchsbescheid ist - ebenso wie für die Widerspruchsentscheidung selbst - auf den der Kündigung zugrundeliegenden historischen Sachverhalt abzustellen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.08.1996 - 7 S 3383/94 - m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 13.11.2002 - 6 L 1661/02

    Schädigung eines Baumbestandes bestehend aus einer Allee von Roteichen und

    Ob daneben auch die Vorschrift des § 46 VwVfG NRW eingreift oder ob § 79 Abs. 2 S. 2 VwGO als lex specialis allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorschriften, so auch § 46 VwVfG NRW vorgeht, kann offen bleiben: vgl. einerseits VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 5. August 1996 - 7 S 3383/94 -, ESVGH 46, 309; a.A. Bayerischer VGH, Urteil 17. Juli 1997 - 12 B 96.138 -, BayVBl 1998, 502, jeweils m.w.N.
  • VG Düsseldorf, 08.04.2003 - 17 K 6856/02

    Zustimmung des Integrationsamtes zur verhaltensbedingten Kündigung eines

    - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 5. August 1996 - 7 S 3383/94 -, auf einem mit dem vorliegenden nicht zu vergleichenden Sachverhalt.
  • VG Augsburg, 29.09.2009 - Au 3 K 09.343

    Klage gegen Widerspruchsbescheid; behinderungsbedingte Kündigung; Ermessen

    Die Sache wäre vielmehr an den Widerspruchsausschuss zurückzuverweisen, der erneut über den Widerspruch des Beigeladenen zu entscheiden hätte (vgl. BVerwG vom 15.7.1980 BayVBl. 1980, 725; BayVGH vom 10.1.1983 BayVBl. 1983, 530; VGH BW vom 5.8.1996 7 S 3383/94 zitiert nach juris).
  • VG Stuttgart, 03.08.2005 - 8 K 1052/05

    Zustimmung des Integrationsamtes zur ordentlichen Kündigung wegen Stilllegung des

    Dabei kommt es in den Fällen wie hier für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblich auf den Zeitpunkt des Ausgangsbescheids an ( vgl. VGH Baden-Württemberg Urteil vom 05.08.96, - 7 S 3383/94 - unter Hinweis auf BVerwG , Buchholz 436.61 § 12 SchwbG Nr. 3), der die Grundlage für die dann erklärte Kündigung war.
  • VG Stuttgart, 19.06.2006 - 11 K 1555/06

    Zustimmung zur betriebsbedingten Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers

    Eine mündliche Verhandlung ist daher nicht zwingend vorgeschrieben, sondern ihre Durchführung, steht im Verfahrensermessen des Integrationsamts ( vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 05.08.1996, ESVGH 46, 309 ff. ).
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